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   OLG Brandenburg, 01.10.2008 - 13 WF 68/08   

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https://dejure.org/2008,16267
OLG Brandenburg, 01.10.2008 - 13 WF 68/08 (https://dejure.org/2008,16267)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.10.2008 - 13 WF 68/08 (https://dejure.org/2008,16267)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. Oktober 2008 - 13 WF 68/08 (https://dejure.org/2008,16267)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erinnerung gegen die Festlegung der Vergütung des Beschwerdeführers und Ablehnung der Erstattung der geltend gemachten Reisekosten und des geltend gemachten Abwesenheitsgeldes als Mehrkosten

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § ... 91 Abs. 2 Satz 2 a. F.; ; ZPO § 121 Abs. 1; ; ZPO § 121 Abs. 3; ; BRAGO § 126 Abs. 1 Satz 1; ; BRAGO § 126 Abs. 1 Satz 2 a.F.; ; RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 46; ; RVG § 46 Abs. 1; ; RVG § 48 Abs. 1; ; RVG § 56 Abs. 2; ; RVG § 56 Abs. 2 Satz 2; ; RVG § 56 Abs. 2 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des beim

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.10.2006 - XI ZB 1/06

    Beiordnung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.10.2008 - 13 WF 68/08
    Der Rechtsanwalt erkläre dazu regelmäßig durch die Beiordnung sein konkludentes Einverständnis, da nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10.10.2006, Rpfleger 2007, 83, 84, die Kenntnis des Mehrkostenverbots des § 121 Abs. 3 ZPO bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzen sei.

    Es kommt nicht darauf an, ob die Beauftragung des auswärtigen Anwalts notwendig im Sinne des § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO war; vielmehr bestimmt sich der Umfang des Vergütungsanspruchs gemäß § 48 Abs. 1 RVG nach dem die Prozesskostenhilfe bewilligenden und die Beiordnung aussprechenden Beschluss (KG MDR 2004, 474 f.; OLG München, FamRZ 2004, 967, OLG Celle, Rpfleger 2007, 402; BAG Rpfleger 2007, 83; Hartmann, KostG, 38. Aufl., Rn. 5; a.A LAG Mü vom 12.06.2007 -10 Ta 229/05 - zitiert nach Juris -).

    Dem steht auch nicht der Beschluss des 11. Zivilsenats des BGH vom 10. Oktober 2006 (Rpfleger 2007, 83) entgegen.

  • OLG Oldenburg, 06.01.2006 - 3 UF 45/05

    Zulässigkeit der eingeschränkten Beiordnung eines zugelassenen, aber nicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.10.2008 - 13 WF 68/08
    Die Wahrnehmung eines Gerichtstermins durch den beigeordneten Rechtsanwalt ist aber zur sachgemäßen Durchführung der Angelegenheit stets erforderlich (OLG Oldenburg MDR 2006, 777).
  • OLG Celle, 20.03.2007 - 23 W 31/07

    Vergütung der Terminreisekosten eines im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.10.2008 - 13 WF 68/08
    Es kommt nicht darauf an, ob die Beauftragung des auswärtigen Anwalts notwendig im Sinne des § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO war; vielmehr bestimmt sich der Umfang des Vergütungsanspruchs gemäß § 48 Abs. 1 RVG nach dem die Prozesskostenhilfe bewilligenden und die Beiordnung aussprechenden Beschluss (KG MDR 2004, 474 f.; OLG München, FamRZ 2004, 967, OLG Celle, Rpfleger 2007, 402; BAG Rpfleger 2007, 83; Hartmann, KostG, 38. Aufl., Rn. 5; a.A LAG Mü vom 12.06.2007 -10 Ta 229/05 - zitiert nach Juris -).
  • OLG Brandenburg, 20.01.2000 - 9 WF 189/99

    Einschränkung der Beiordnung eines Rechtsanwalts; Beiordnung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.10.2008 - 13 WF 68/08
    Zwar wurde vor Einführung des RVG von verschiedenen Oberlandesgerichten (OLG Naumburg, MDR 2002, 177; OLG Brandenburg JurBüro 2000, 481 f.) aus § 126 Abs. 1 Satz 2 BRAGO a. F. abgeleitet, dass sich bereits aus dieser Norm selbst - also unmittelbar aus dem Gesetz - die Beschränkung der Beiordnung zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts ergebe, sodass es eines entsprechenden Ausspruchs im Beiordnungs- und Bewilligungsbeschluss gar nicht bedürfe.
  • OLG Braunschweig, 14.02.2006 - 2 WF 23/06

    Beantragung von Prozesskostenhilfe; Beiordnung eines auswärtigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.10.2008 - 13 WF 68/08
    Ohne den einschränkenden Zusatz würde zudem ein Vertrauenstatbestand dahin gesetzt, dass der Anwalt auch Reisekosten und Abwesenheitsgelder erstattet erhält, auf die er nach § 121 Abs. 3 ZPO gegebenenfalls keinen Anspruch hätte (OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.7.2006 - 1 WF 160/06 -, zitiert nach Juris; OLG Braunschweig FamRZ 2006, 800).
  • LAG München, 12.06.2007 - 10 Ta 229/05

    Kostenfestsetzung - Prozesskostenhilfe -Beiordnung eines auswärtigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.10.2008 - 13 WF 68/08
    Es kommt nicht darauf an, ob die Beauftragung des auswärtigen Anwalts notwendig im Sinne des § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO war; vielmehr bestimmt sich der Umfang des Vergütungsanspruchs gemäß § 48 Abs. 1 RVG nach dem die Prozesskostenhilfe bewilligenden und die Beiordnung aussprechenden Beschluss (KG MDR 2004, 474 f.; OLG München, FamRZ 2004, 967, OLG Celle, Rpfleger 2007, 402; BAG Rpfleger 2007, 83; Hartmann, KostG, 38. Aufl., Rn. 5; a.A LAG Mü vom 12.06.2007 -10 Ta 229/05 - zitiert nach Juris -).
  • OLG Braunschweig, 20.07.2006 - 1 WF 160/06

    Vorliegen von besonderen Umständen hinsichtlich Erstattungsfähigkeit von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.10.2008 - 13 WF 68/08
    Ohne den einschränkenden Zusatz würde zudem ein Vertrauenstatbestand dahin gesetzt, dass der Anwalt auch Reisekosten und Abwesenheitsgelder erstattet erhält, auf die er nach § 121 Abs. 3 ZPO gegebenenfalls keinen Anspruch hätte (OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.7.2006 - 1 WF 160/06 -, zitiert nach Juris; OLG Braunschweig FamRZ 2006, 800).
  • OLG Naumburg, 16.05.2001 - 14 WF 49/01

    Familiensachen - Reisekosten des nicht ortansässigen Anwalts - Einschränkung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.10.2008 - 13 WF 68/08
    Zwar wurde vor Einführung des RVG von verschiedenen Oberlandesgerichten (OLG Naumburg, MDR 2002, 177; OLG Brandenburg JurBüro 2000, 481 f.) aus § 126 Abs. 1 Satz 2 BRAGO a. F. abgeleitet, dass sich bereits aus dieser Norm selbst - also unmittelbar aus dem Gesetz - die Beschränkung der Beiordnung zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts ergebe, sodass es eines entsprechenden Ausspruchs im Beiordnungs- und Bewilligungsbeschluss gar nicht bedürfe.
  • KG, 29.08.2003 - 1 W 185/03

    Erstattungsfähigkeit der Terminsreisekosten des auswärtigen, beim Gericht nicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.10.2008 - 13 WF 68/08
    Es kommt nicht darauf an, ob die Beauftragung des auswärtigen Anwalts notwendig im Sinne des § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO war; vielmehr bestimmt sich der Umfang des Vergütungsanspruchs gemäß § 48 Abs. 1 RVG nach dem die Prozesskostenhilfe bewilligenden und die Beiordnung aussprechenden Beschluss (KG MDR 2004, 474 f.; OLG München, FamRZ 2004, 967, OLG Celle, Rpfleger 2007, 402; BAG Rpfleger 2007, 83; Hartmann, KostG, 38. Aufl., Rn. 5; a.A LAG Mü vom 12.06.2007 -10 Ta 229/05 - zitiert nach Juris -).
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